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Wichtige Information zur Neuregelung der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in

Wichtige Information zur Neuregelung der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in

November 4, 2024

Zusammenfassung:

Voraussichtlich im Jahr 2026 wird die derzeit bestehende Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in in der bisher bestehenden Form aus formell-rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, da auf Bundesebene eine neue Rechtsverordnung über diese Fortbildung in Kraft treten soll. Die Verwaltungsschule des Gemeindetags wird dennoch diese Möglichkeit der Fortbildung im Rahmen der tarifrechtlichen Regelungen weiterhin anbieten. Dies gilt für den Übergangszeitraum bis voraussichtlich 2026 und selbstverständlich auch darüber hinaus.

Zuständig ist dann nicht mehr das Regierungspräsidium Karlsruhe als landeseinheitliche zuständige Stelle („Prüfungsbehörde“), sondern die Verwaltungsschule des Gemeindetags selbst.

Bis zum Vorliegen eines ersten Entwurfs der angekündigten Bundesverordnung werden wir die bisherige Fachwirt-Fortbildung mit Prüfungszeitpunkt nach 2026 unter der Bezeichnung „Zweite Prüfung nach der Entgeltordnung“ – vergleichbar der bis 2007 durchgeführten „Angestelltenprüfung 2“ anbieten.

Im Detail:

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über eine bedeutsame Entwicklung bezüglich der Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt in Baden-Württemberg.

Der Bund beabsichtigt in naher Zukunft, spätestens im Jahr 2026, den Erlass einer bundeseinheitlichen Fortbildungsordnung, die die bisherige landesrechtlich geregelte Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt ersetzen wird.

Diese neue bundesrechtlich geregelte Fortbildung wird zu einem Fortbildungsabschluss Bachelor Professional führen. Voraussichtlich müssen Lehrgänge, die zukünftig auf diesen Fortbildungsabschluss vorbereiten, im Gegensatz zu den bisherigen Lehrgängen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich aufgestockt werden. Detaillierte Aussagen hierzu sind erst möglich, wenn ein entsprechender Entwurf der Fortbildungsordnung erarbeitet wurde. Wir werden Sie an dieser Stelle zeitnah darüber informieren, sobald dies der Fall ist.

Eine solche bundesrechtliche Fortbildungsordnung wird mit dem Tag ihres Inkrafttretens die derzeit bestehende (subsidiäre) landesrechtliche Fortbildungsordnung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt außer Kraft setzen. Die Durchführung einer landesrechtlichen Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Stelle ist ab diesem Zeitpunkt dann rechtlich nicht mehr möglich. Die Aussicht auf eine solche bundesrechtliche Fortbildungsordnung hat damit bereits heute ganz praktische Konsequenzen.

Um auch zukünftig wie gewohnt qualitativ hochwertige und mit Blick auf die Verwaltungspraxis vor Ort bedarfsgerechte Lehrgänge und Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg anbieten zu können, haben sich alle in Baden-Württemberg tätigen Lehrgangsanbieter und das Regierungspräsidium Karlsruhe in Abstimmung mit dem Innenministerium darauf verständigt, die bisher noch auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durchgeführte Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt nach dem Prüfungsdurchgang 2025/2026 zu kommunalisieren. Dies bedeutet, dass – zunächst zumindest für die Übergangszeit (also bis zum Abschluss der Prüfungen der bereits angelaufenen bzw. vor Inkrafttreten der bundesrechtlichen Fortbildungsordnung startenden Lehrgänge) – die baden-württembergischen Lehrgangsanbieter weiterhin alle Kurse in einem der bisherigen Praxis entsprechenden einheitlichen Format anbieten und durchführen werden. Hierzu werden die Anbieter eine gemeinsam abgestimmte Vereinbarung schließen. Dies betrifft grundsätzlich alle Lehrgangsformen der Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt unabhängig von Vollzeit, berufsbegleitenden Modellen oder Online-Kursen und umfasst alle Teilaspekte des Lehrgangs, insbesondere die Zulassung zur Fortbildung, die Zahl der Unterrichtseinheiten, die Lehrgangsinhalte, die Prüfungen, die Prüfungszeitpunkte und die Bewertung der Leistungen. Nach dem Inkrafttreten der Bundesverordnung soll eine erneute Absprache über das weitere Vorgehen erfolgen.

Die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auf der Grundlage des BBiG wird daher letztmalig am Prüfungstermin 2025/2026 (mündliche Prüfung Teil II voraussichtlich im September 2026) angeboten, unter der einschränkenden Voraussetzung, dass die bundesrechtliche Fortbildungsordnung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist. Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Prüfung anstehen, können nicht mehr vom Regierungspräsidium zum Lehrgang zugelassen werden. 

Zukünftig werden in Baden-Württemberg daher Lehrgänge und Prüfungen, die auf einen Prüfungstermin nach dem Durchgang 2025/2026 vorbereiten, auf der tarifrechtlichen Basis der Zweiten Prüfung nach der Entgeltordnung durch die Lehrgangsanbieter angeboten und durchgeführt.

Diese tarifrechtliche Qualifizierung entspricht in Inhalt und Umfang dem bisherigen Teil I sowie dem Fach Führungskompetenz aus Teil II der derzeitigen Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt.

Die bewährten Lehrgänge der bisherigen Lehrgangsanbieter gewährleisten dabei, dass bedarfsgerecht und passgenau auch weiterhin übergangslos der bislang starken Nachfrage des Arbeitsmarktes in Baden-Württemberg Rechnung getragen werden kann.

Die Ausbildereignung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist dann jedoch nicht mehr Bestandteil der Qualifizierung und muss bei Bedarf gesondert erworben werden.

Bitte beachten Sie, dass die tarifrechtliche Qualifizierung im Gegensatz zur Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe voraussichtlich nicht mehr zu einer Hochschulzugangsberechtigung als beruflich Qualifizierte oder Qualifizierter führen und kein Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Anspruch genommen werden könnte.

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltungsschule des Gemeindetags; wir beraten Sie gerne.