Den gesetzlichen Grundlagen (ArbSchG §10, DGUV Information und ASR A2.2) entsprechend, muss in einem Betrieb eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern vom Betreiber bestellt sein. Diese müssen in der Lage sein, Entstehungsbrände zu bekämpfen und die evtl. notwendige Evakuierung zu betreuen. Das Seminar vermittelt den vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz, sowie Hinweise zur Notfallorganisation und Evakuierung nach ArbSchG.
- Rechtliche Grundlagen und Regelwerke zum betrieblichen Brandschutz,
Brandschutzorganisation und den Brandschutzhelfern
- Betreiberverantwortung, Unternehmerverantwortung
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ASR A2.2, DGUV Informationen – Was wird gefordert?
- Zuständigkeiten, Organisationspflichten – Wer ist zuständig?
- Haftung und Verantwortung – Wer haftet für was?
- Brandursachen und Verbrennungsvorgang
- Prinzipien des Löschens
- Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz
- Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Brandgefährdung
- Brandschutzhelfer – Was sind die Aufgaben und wie viel Brandschutzhelfer sind zu bestellen?
- Brennen und Löschen – Wie entstehen Brände?
- Verhalten im Brandfall, Löschmittel, Feuerlöscher
- Alarmplan und Brandschutzordnung – Was sind die Inhalte
- Flucht- und Rettungsplan – Worauf ist zu achten?
- Jährliche Unterweisung der Beschäftigten und Gebäudeverantwortlichen – Was ist zu unterweisen?
- Funktion der technischen Brandschutzeinrichtungen – Was sind die Prüffristen?
- Instandhaltung und Prüfung von technischen Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen
- Aufgaben der Evakuierungshelfer (ArbSchG §10) im Notfall – Worauf muss ich achten?
- Notfall- und Räumungskonzept – Aufbau der Notfallorganisation
- Dokumentation – Ein unverzichtbarer Nachweis zur Haftungsbeschränkung
- Erfahrungsaustausch aus der Praxis
- Hinweis zum Seminar:
Der Veranstaltungsbesuch kann als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung angerechnet werden. Im Seminar werden zusätzliche Inhalte zur Betreiberverantwortung „Brandschutz“ vermittelt. Die betriebliche Unterweisung vor Ort erfolgt durch den Betreiber.