254965.00-902
Termin
18.09.2025
Ab dem 01.01.2025 erfolgt die Veranlagung zur Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist nunmehr der Grundsteuerwert, der, sowie der auf ihm beruhende Steuermeßbetrag, weiterhin vom Finanzamt festgesetzt wird. Die vom Finanzamt erlassenen Grundlagenbescheide haben bindende Wirkung für die nachfolgend von den Gemeinden zu erlassenden Grundsteuerbescheide. Neben der Darstellung der Veranlagung nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg wird auch eingegangen auf die für die Veranlagungszeiträume bis zum 31.12.2024 geltenden Vorschriften des Grundsteuergesetzes des Bundes alter Fassung.
Anmerkung zur Durchführung:
Bitte bringen Sie zum Seminar als Rechtsgrundlagen das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) sowie das Grundsteuergesetz des Bundes alter Fassung (GrStG a.F.) mit. Wer über keine Gesetzessammlung verfügt, kann die aktuellen Gesetzestexte auf der Internetseite www.landesrecht-bw.de abrufen, als PDF-Datei speichern und ausdrucken.
Preis
170€
Freie Plätze
40
Veranstaltung
ONLINESEMINAR | Grundsteuerrecht
Datum
Uhrzeit
09.00 - 16.30 Uhr
170€
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