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254965.00-902

ONLINESEMINAR | Grundsteuerrecht

Termin

18.09.2025

Ab dem 01.01.2025 erfolgt die Veranlagung zur Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist nunmehr der Grundsteuerwert, der, sowie der auf ihm beruhende Steuermeßbetrag, weiterhin vom Finanzamt festgesetzt wird. Die vom Finanzamt erlassenen Grundlagenbescheide haben bindende Wirkung für die nachfolgend von den Gemeinden zu erlassenden Grundsteuerbescheide. Neben der Darstellung der Veranlagung nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg wird auch eingegangen auf die für die Veranlagungszeiträume bis zum 31.12.2024 geltenden Vorschriften des Grundsteuergesetzes des Bundes alter Fassung.  

  • Einführung
  • Grundsteuerwert
  • Steuermessbetragsverfahren
  • Grundsteuermessbetrag
  • Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde
  • Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für Veranlagungszeiträume bis zum 31.12.2024
  • Verjährung
  • Vollstreckung
  • Rechtsbehelfe

Anmerkung zur Durchführung:
Bitte bringen Sie zum Seminar als Rechtsgrundlagen das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) sowie das Grundsteuergesetz des Bundes alter Fassung (GrStG a.F.) mit. Wer über keine Gesetzessammlung verfügt, kann die aktuellen Gesetzestexte auf der Internetseite www.landesrecht-bw.de abrufen, als PDF-Datei speichern und ausdrucken.

 

Preis

170€

Freie Plätze

40

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus dem Fachbereich Kommunalabgaben

Veranstaltung

ONLINESEMINAR | Grundsteuerrecht

Datum

20.02.2025

Uhrzeit

09.00 - 16.30 Uhr

170€

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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