254640.330-901
Termin
07.05.2025
Die Vergabe des Baulands durch die Städte und Gemeinden erfolgt seit jeher im Wege pflichtgemäßer Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit. Um ihr Vergabeermessen zu konkretisieren, stellen Städte und Gemeinden regelmäßig Bauplatzvergabekriterien auf.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ablauf und Form des Vergabeverfahrens
Sicherung des Förderzwecks
Gestaltung der kommunalen Bauplatzvergabekriterien und Praxisbeispiele
Veranstaltung
ONLINESEMINAR | Entwicklung von kommunalen Bauplatzvergabekriterien - Einheimischenmodell
Datum
Uhrzeit
09.00 - 13.00 Uhr
120€
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