254142.00-002
Termin
21.10.2025
Landkreis
Esslingen
Ort
Wernau
Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg wirken Kommunen im Katastrophenschutz mit und sind verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen zu erarbeiten. Als Ortspolizeibehörden sind die Kommunen für Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Das Seminar soll den Teilnehmer/innen durch praktische Beispiele und Szenarien helfen, sich insbesondere auf Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle vorzubereiten. Dabei sollen
Kirchheimer Str. 68 - 70
73249 Wernau
T. 07153 / 9345130 oder 07153 / 9345151