254142.00-001
Termin
25.03.2025
Landkreis
Rastatt
Ort
Kuppenheim
Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg wirken Kommunen im Katastrophenschutz mit und sind verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen zu erarbeiten. Als Ortspolizeibehörden sind die Kommunen für Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Das Seminar soll den Teilnehmer/innen durch praktische Beispiele und Szenarien helfen, sich insbesondere auf Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle vorzubereiten. Dabei sollen
Preis
245€
Freie Plätze
24
Veranstaltung
Leitfaden kommunale Notfallplanung für Krisen und Katastrophen
Datum
Ort
Wernau
Uhrzeit
09.00 - 17.00 Uhr
245€
Warenkorb
Badstr. 2
76456 Kuppenheim
T. 07222 / 9462203