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244130.59-001

Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen

Termin

14.11.2024

Landkreis

Reutlingen

Ort

Bad Urach

Das Seminar richtet sich vor allem an Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die bereits über Grundkenntnisse im Kostenersatzverfügen oder am Seminar „Einstieg in den Kostenersatz für Feuerwehreinsätze“ teilgenommen haben.  Es werden insbesondere folgende Themenschwerpunkte anhand von Fragen und aktueller Rechtsprechung vertieft:

  • Vertiefung der Kostenersatzpflicht auslösenden Tatbestände (§ 34 Abs. 1 und 2 FwG)
  • Ersatzpflichtiger Personenkreis bei Pflicht- und bei Kannaufgaben
  • Ausnahme von der Kostenersatzpflicht (§ 34 Abs. 3 FwG)
  • Kostenersatz bei Amtshilfe (Berechnung anhand § 8 LVwVfG)
  • Abrechnung sonstiger Tätigkeiten der Feuerwehr (Freiwilligkeitsleistungen), § 2b UStG)
  • Kalkulation der des Kostenersatzes für ehrenamtliche Einsatzkräfte und für hauptamtliche Einsatzkräfte
  • Kalkulation des Kostenersatzes für Feuerwehrfahrzeuge und Anwendung der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw)
  • Erhebungsverfahren
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch

Preis

210€

Freie Plätze

29

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus den Fachbereichen Feuerwehrwesen, Finanzverwaltung und Kämmerei

Haus des Gastes
Bad Urach

Bei den Thermen 4

72574 Bad Urach

T. 07125 / 943223

E. steinhart@badurach.info

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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