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ONLINESEMINAR | Bestattungen von Amts wegen

Termin

27.05.2025

Wenn bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden sind (z.B. bei alleinstehenden Verstorbenen) oder sich weigern, die Bestattung zu veranlassen, muss die Ortspolizeibehörde zügig tätig werden. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Kosten von den Bestattungspflichtigen oder den Erben (zivilrechtliche Kostenansprüche der Behörde) gezahlt werden. Dieses Seminar vermittelt Ihnen rechtssichere und anwendungsbereite Kenntnisse anhand praktischer Beispiele.

  • Ersatzvornahme durchführen
  • Bestattungspflichtige Personen ermitteln
  • Ordnungsverfügungen erlassen
  • Kostenbescheid und Vollstreckung nach dem Gebührengesetz (GebG)
  • Ansprüche gegenüber dem Sozialamt (§ 74 SGB XII)
  • Die Rolle der Gemeinde als originär Bestattungspflichtige bei alleinstehenden Verstorbenen
  • Aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf die kommunale Praxis
  

Preis

180€

Freie Plätze

20

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus den Fachbereichen Standesamt, Ordnungsamt und Ortspolizeibehörden, die Bestattungen nach dem Bestattungsgesetz BW veranlassen

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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