254750.010-901
Termin
27.05.2025
Wenn bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden sind (z.B. bei alleinstehenden Verstorbenen) oder sich weigern, die Bestattung zu veranlassen, muss die Ortspolizeibehörde zügig tätig werden. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Kosten von den Bestattungspflichtigen oder den Erben (zivilrechtliche Kostenansprüche der Behörde) gezahlt werden. Dieses Seminar vermittelt Ihnen rechtssichere und anwendungsbereite Kenntnisse anhand praktischer Beispiele.
Preis
180€
Freie Plätze
20