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254123.00-001

Gaststättenrecht in Baden-Württemberg

Termin

08.05.2025

Landkreis

Esslingen

Ort

Wernau

Anders als in vielen anderen Bundesländern verteilt sich das Gaststättenrecht in Baden-Württemberg auf Bundes- und Landesrecht und gibt es z.B. auch noch die grundsätzliche Erlaubnispflicht, wenn man ein Gaststättengewerbe betreiben möchte. Das Seminar bietet einen strukturierten Überblick über die wesentlichen Grundlagen und Zusammenhänge, aber auch aktuelle Informationen. Es richtet sich sowohl an diejenigen, die neu im Gaststättenrecht sind, als auch an jene, die bereits mit dem Gaststättengewerbe arbeiten und ihre bisherigen Kenntnisse in einen Gesamtüberblick eingliedern möchten.
  • Gesetzliche Grundlagen (insb. LGastG, BGastG, GastVO, GewOZuVO BW)
  • Verhältnis des Landesrechts zum Bundesrecht
  • Verhältnis des Gaststättenrechts zum allgemeinen Gewerberecht (z.B. Reisegewerbe und Marktgewerbe) und anderen Rechtsgebieten
  • Zuständigkeiten
  • Begriff der Gaststätte
  • Gewerbeanzeige im Gaststättenrecht
  • Erlaubnispflicht im Gaststättenrecht, Versagungsgründe
  • Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (sog. erlaubnisfreies Gaststättengewerbe)
  • Inhalt der Erlaubnis, insbesondere Betriebsarten
  • Versagungsgründe und Auflagen
  • Nebenleistungen
  • Besondere Erlaubnisformen (Weiterführung, vorläufige Erlaubnis, Stellvertretererlaubnis)
  • Gestattung
  • Straußwirtschaften
  • Behördliches Instrumentarium
  • Sperrzeiten
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Gaststättenrecht der Gemeinden (z.B. bei Gestattung nach § 12 BGastG, bei Straußwirtschaften)
  • Bezüge zum Landesnichtraucherschutzgesetz und Feiertagsrecht Baden-Württemberg
  • Vorgenommene und bevorstehende Änderungen im Gaststättenrecht, Konsequenzen der Änderungen
  • Anwendungsbeispiele
  

Preis

230€

Freie Plätze

25

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus dem Fachbereich Ordnungsamt und Gewerbeamt

Tagungs- u. Kongreßzentrum Quadrium
Wernau

Kirchheimer Str. 68 - 70

73249 Wernau

T. 07153 / 9345130

E. veranstaltung@wernau.de

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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