254364.60-901
Termin
30.01.2025
Hinweis:
Für das Seminar wird wieder eine Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten beantragt.
Der Anerkennungsumfang entsprach bisher 6 Stunden.
Unser Service für Sie:
Spezifische Fallbeispiele und Fragen können Sie zur Erörterung im Seminar bis drei Wochen vor Seminarbeginn unter tierschutzrecht@web.de einreichen.
Anmerkung zur Durchführung des Seminars:
Bitte bringen Sie zum Seminar das Tierschutzgesetz (TierSchG) als Rechtsgrundlage mit.