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254761.400-002

Überlassung von öffentlichen gemeindlichen Einrichtungen

Termin

17.09.2025

Landkreis

Bodenseekreis

Ort

Friedrichshafen

Das Seminar vermittelt insbesondere Inhalte zur Nutzung von kommunalen Hallen (Sport- und Veranstaltungshallen sowie Kongresszentren und Tagungsstätten in kommunaler Trägerschaft) und deren Überlassung an Dritte.
  • Festlegung des Widmungszwecks
  • Förmlicher Widmungsakt durch Benutzungssatzung
  • Zuständigkeit
  • Konkludente Widmung
  • Vergabepraxis
  • Zulässigkeit der Einschränkung des Widmungszwecks
  • Ausweichen in privatrechtliche Regelungs- und Handlungsformen
  • Zulassungsanspruch eines Bewerbers
  • Grundsatz gleicher Zugangsberechtigung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Auswahl zwischen mehreren Bewerbern für gleiche Termine
  • Bedeutung der Grundrechte, insb. Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 21 GG (politische Parteien)
  • Begrenzung des Zulassungsanspruchs durch Raumangebot, Parkplätze, öffentliche Sicherheit
  • Auflagen zur Sicherung des Widmungszwecks
  • Verpflichtung zur Übernahme einer Haftungsgarantie
  • Verbindliche Überlassung (Reservierungsbestätigung, Mietvertrag)
  • Widerruf der Überlassung
  • Abwehrrechte der Anwohner
  • Gerichtlicher Rechtschutz

 

Preis

230€

Freie Plätze

20

Zielgruppe

Mit der Zulassung zur Nutzung von kommunalen Hallen betraute Sachbearbeiter/innen der Städte und Gemeinden sowie der Rechtsaufsichtsbehörden

Veranstaltung

Überlassung von öffentlichen gemeindlichen Einrichtungen

Datum

02.04.2025

Ort

Karlsruhe

Uhrzeit

09.00 - 16.30 Uhr

230€

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