244633.201-901
Termin
21.11.2024
Im November 2017 hat die interministerielle Arbeitsgruppe „Brandschutz im Bestand“ unter Federführung des Wirtschaftsministeriums als oberster Baurechtsbehörde ein Grundsatzpapier herausgegeben, das sowohl den Baurechtsbehörden als auch den Entscheidungsträgern des Landes, der Kommunen und aller sonstiger Gebäudeeigentümer und Bauherren Klarheit darüber verschaffen soll, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen Nachrüstungsforderungen bei Bestandsgebäuden zur Verbesserungen des Brandschutzes gestellt werden können. Hier hat es in der Vergangenheit viele Unklarheiten gegeben, die Investitionsentscheidungen bis in Millionenhöhe betrafen.
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Bauens im Bestand ist dieses Thema aktueller denn je.Prinzip des baulichen Bestandsschutzes
Preis
165€
Freie Plätze
1