244142.00-002
Termin
12.11.2024
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Ort
Bad Krozingen
Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg wirken Kommunen im Katastrophenschutz mit und sind verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen zu erarbeiten. Als Ortspolizeibehörden sind die Kommunen für Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Das Seminar soll den Teilnehmer/innen durch praktische Beispiele und Szenarien helfen, sich insbesondere auf Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle vorzubereiten. Dabei sollen
Veranstaltung
Leitfaden kommunale Notfallplanung für Krisen und Katastrophen
Datum
Ort
Kuppenheim
Uhrzeit
09.00 - 17.00 Uhr
245€
Warenkorb
Datum
Ort
Wernau
Uhrzeit
09.00 - 17.00 Uhr
245€
Warenkorb
Kurhausstr. 1
79189 Bad Krozingen
T. 07633 / 4008170