244042.600-903
Termin
09.10.2024
Kommunen und sonstige staatliche Stellen wie auch kommunale Unternehmen, müssen bereits seit Ende 2021 die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) umsetzen. Was aber verlangt diese Richtlinie genau? Und was schreibt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (bzw. dessen Entwurf) vor? Welche Regelungen gibt es auf Landesebene bzw. sind zu erwarten? Welche Privilegien gibt es im staatlichen Bereich? Was verlangt der Datenschutz?
Das Seminar stellt die wesentlichen Anforderungen zum Hinweisgeberschutz nach geltendem und zu erwartendem Recht im Überblick dar. Ein Schwerpunkt wird auf die erforderliche Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems gelegt. Der sonstige Handlungsbedarf wird erörtert.
Preis
110€
Freie Plätze
21