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Fördermöglichkeiten für Aus-, Weiter- und Fortbildung

Meister-Bafög
Das Bundesbildungsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium fördern über Bafög-Leistungen die berufliche Aufstiegsfortbildung, darunter auch unsere Lehrgänge zum Verwaltungsfachwirt. Informieren Sie sich über die Details bei www.aufstiegs-bafoeg.de und bei uns.

Bildungszeit, „Bildungsurlaub“
Durch das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die bezahlte Bildungsfreistellung kann genutzt werden für berufliche oder politische Weiterbildung oder für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten. Die Verwaltungsschule ist eine dafür anerkannte Bildungseinrichtung nach § 10 Abs. 7 BzG BW. Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe. Informationen dazu gibt es unter www.rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx.

Arbeitgeber
Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über die individuelle Förderung einer Weiter- und Fortbildung.

Steuerliche Werbungskosten
Falls Sie Kosten der beruflichen Bildung selbst tragen und keine anderweitige Kostenerstattung erhalten, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend machen. Fragen Sie Näheres dazu bei Ihrem Finanzamt nach.

Stipendien
Junge Fachkräfte mit besonderen Leistungen in der Berufsabschlussprüfung können eine Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium bei der weiteren beruflichen Qualifizierung erhalten. Erkundigen Sie sich darüber bei der für die Abschlussprüfung zuständigen Stelle (RP Karlsruhe oder IHK und unter www.sbb-stipendien.de (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung).

Fahrtkosten im ÖPNV für Auszubildende
Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) gewährt bei Ausbildungslehrgängen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Weiterbildungslehrgängen besondere Ausbildungstarife für die Monatskarten im Verbundgebiet. Sprechen Sie uns an. Wir bestätigen den Lehrgangsbesuch für Ihren Antrag beim KVV.

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